Neue EU-Verordnung "REACH"
15.03.2007
Sie geisterte lange durch die Medien und in diesem Jahr wird es Realität: Die neue EU-Chemikalienverordnung "REACH" tritt am 01. Juni 2007 in Kraft.
Dabei steht REACH für Registration, Evaluation (Bewertung), Authorisation (Zulassung) of CHemicals.
Unternehmen, die Chemikalien in den Verkehr bringen und dies auch in Zukunft tun möchten, müssen sich dieser neuen Herausforderung stellen. Davon betroffen sind nicht nur Hersteller von Chemikalien, sondern auch Produzenten von Erzeugnissen sowie sog. „nachgeschaltete Anwender“, hierzu zählen sämtliche Waschchemiehersteller und -anbieter, die von der Einbindung in Datenbeschaffung sowie der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen betroffen sein werden.
Ein Kernelement von REACH ist die Registrierung der chemischen Stoffe. Mit der Umsetzung des neuen EU-Chemikalienrechtes, welches zunehmend Produktentwicklungen auf dem Sektor der Waschchemie beeinflusst, wird der gesamten verarbeitenden Industrie, insbesondere aber der deutschen Chemieindustrie, die überwiegend mittelständisch geprägt ist, eine schwere Bürde auferlegt.
Insbesondere Spezialchemikalien, die nur in kleinen Volumen produziert werden, werden durch dieses Verfahren aufgrund der kostspieligen und dazu wenig verlässlichen Tests erheblich verteuert werden. Es ist sogar zu befürchten, daß Rohstoffe vom Markt verschwinden, obwohl alternative Rohstoffe teils nicht existieren. Große Herausforderungen für die Produzenten von Waschchemie!
Dr.Stöcker-Kunden sind heute schon auf der sicheren Seite. Als Hersteller mit eigener Forschung & Entwicklung sind wir in der Lage, unser Produktprogramm durch innovative Entwicklungen permanent zu modifizieren, um somit den verschärften gesetzlichen Anforderungen vorzeitig zu entsprechen – ohne dabei Ihre Interessen und Bedürfnisse aus den Augen zu verlieren!